Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Wann bezahlt die Kasse das Taxi?
Manchmal geht es nicht darum, ob man „irgendwie“ zum Arzt kommt – sondern ob es gesundheitlich überhaupt möglich ist, Bus, Bahn oder das eigene Auto zu nutzen. Genau dafür gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Taxifahrt (oder Krankenfahrt) übernimmt. Hier erklären wir verständlich, wie das funktioniert, was Sie dafür brauchen und worauf Sie achten sollten.
Wann ist eine Taxifahrt auf Kassenkosten möglich?
Grundsätzlich gilt: Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten meist dann, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und nicht aufschiebbar oder für Sie anders nicht zumutbar. Das betrifft vor allem Fahrten zu bestimmten Behandlungen, Untersuchungen oder stationären Aufenthalten.
Typische Beispiele, bei denen eine Kostenübernahme möglich ist:
- Stationäre Krankenhausaufnahme und Entlassung (Hin- und Rückfahrt)
- Ambulante Operationen (inklusive Hin- und Rückfahrt)
- Strahlentherapie, Chemotherapie oder Dialyse (oft als regelmäßige Fahrten)
- Fahrten zur Behandlung, wenn eine schwere Gehbehinderung oder eine besondere gesundheitliche Einschränkung vorliegt
Wichtig: Nicht jede Fahrt zum Arzt wird automatisch bezahlt. Gerade bei „normalen“ ambulanten Terminen entscheidet die Kasse meist strenger – hier ist häufig eine Genehmigung vorab notwendig.
Taxi, Krankenwagen oder „Krankenfahrt“ – was ist der Unterschied?
Viele sagen einfach „Taxi“, aber im Zusammenhang mit der Krankenkasse gibt es unterschiedliche Formen der Beförderung:
- Taxi / Mietwagen (Krankenfahrt): Geeignet, wenn Sie sitzend transportiert werden können, aber öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar sind.
- Krankentransportwagen (KTW): Wenn eine medizinische Betreuung während der Fahrt notwendig ist (z. B. Lagerung, Monitoring).
- Rettungswagen (RTW): Für Notfälle oder wenn eine akute medizinische Versorgung nötig ist.
Für viele regelmäßige Arzt- und Therapie-Fahrten reicht eine Krankenfahrt im Taxi aus – vorausgesetzt, die Voraussetzungen und die Verordnung stimmen.
Das brauchen Sie für die Kostenübernahme
In den meisten Fällen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für die Fahrt. Umgangssprachlich heißt das oft „Transportschein“. Entscheidend ist: Der Arzt muss begründen, warum die Fahrt medizinisch erforderlich ist.
Häufiger Ablauf:
- Arzttermin / Diagnose – Ihr Arzt prüft, ob ein Transport medizinisch notwendig ist.
- Verordnung der Krankenbeförderung – Sie erhalten das entsprechende Formular.
- Genehmigung durch die Krankenkasse – je nach Fall vorab notwendig (besonders bei ambulanten Fahrten).
- Fahrt durchführen – idealerweise mit dem Vermerk und den Unterlagen griffbereit.
Unser Tipp: Klären Sie die Genehmigung vor der ersten Fahrt, wenn es sich nicht eindeutig um eine stationäre Aufnahme/Entlassung oder bestimmte Dauertherapien handelt. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.
Muss ich etwas dazu zahlen?
Ja, oft gibt es eine Zuzahlung. Diese beträgt in vielen Fällen 10% der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt – sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind.
Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, zahlen Sie in der Regel nichts. Ob Sie befreit sind, hängt von Ihrer persönlichen Belastungsgrenze ab – das klären Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Genehmigung: Wann muss die Kasse vorher zustimmen?
Das ist einer der wichtigsten Punkte. Bei bestimmten Fahrten ist die Genehmigung meist unkompliziert oder nicht erforderlich, bei anderen muss sie vorher vorliegen.
Oft gilt:
- Meist ohne vorherige Genehmigung: Stationäre Einweisung/Entlassung, ambulante Operationen, in vielen Fällen Dialyse, Chemo, Bestrahlung (je nach Kasse/Verordnung).
- Häufig genehmigungspflichtig: „Normale“ ambulante Arzttermine, Facharztbesuche, Kontrollen – besonders wenn keine Dauertherapie oder besondere Ausnahme vorliegt.
Da Krankenkassen im Detail unterschiedlich entscheiden können, ist ein kurzer Anruf vorab oft der schnellste Weg zur Sicherheit.
Welche Angaben sind wichtig, damit es reibungslos klappt?
Damit die Abrechnung nicht scheitert, sollten diese Punkte auf Verordnung bzw. Genehmigung klar sein:
- Datum und ggf. Zeitraum (bei Serienfahrten)
- Start und Ziel (z. B. Praxis, Klinik, Reha)
- Grund der Fahrt bzw. medizinische Notwendigkeit
- Art der Beförderung (Taxi/Mietwagen oder medizinischer Transport)
- Hin- und Rückfahrt (wenn beides erforderlich)
Bei regelmäßigen Fahrten (z. B. Dialyse) ist es außerdem hilfreich, wenn der Zeitraum sauber definiert ist – so kann alles planbar organisiert werden.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Übernimmt die Kasse auch Fahrten zur Physiotherapie?
Das ist möglich, aber nicht automatisch. Oft braucht es eine besondere medizinische Begründung und häufig eine vorherige Genehmigung. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse.
Was ist, wenn ich kurzfristig einen Termin habe?
Wenn es dringend ist, lassen Sie sich die medizinische Notwendigkeit vom Arzt bestätigen und kontaktieren Sie die Krankenkasse so schnell wie möglich. Manche Kassen akzeptieren in bestimmten Fällen auch eine nachträgliche Klärung – sicher ist das aber nicht in jeder Situation.
Kann ich einfach ein Taxi nehmen und die Rechnung einreichen?
Manchmal ja – aber nur, wenn die Kasse zustimmt bzw. der Fall eindeutig ist. Ohne Verordnung/Genehmigung riskieren Sie, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
So unterstützen wir Sie bei Krankenfahrten
Wenn eine Fahrt aus gesundheitlichen Gründen nicht „nebenbei“ möglich ist, zählt vor allem eins: verlässliche, pünktliche und ruhige Beförderung. Wir helfen Ihnen dabei, sicher zum Termin zu kommen – egal ob einmalig oder regelmäßig.
- Pünktliche Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt
- Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, wenn gewünscht
- Planung von Serienfahrten (z. B. Dialyse, Chemo, Bestrahlung)
- Ruhige, angenehme Fahrt – ohne Stress
Wenn Sie bereits eine Verordnung oder Genehmigung haben: Halten Sie diese bitte bereit. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen benötigt werden, können Sie das vor der Fahrt kurz klären – so läuft am Fahrtag alles entspannt.
Fazit: Mit den richtigen Unterlagen zahlt oft die Krankenkasse
Eine Kostenübernahme ist in vielen Fällen möglich – entscheidend sind medizinische Notwendigkeit und die richtige Verordnung/Genehmigung. Wer vorher kurz prüft, spart sich später Ärger. Und wenn die Fahrt genehmigt ist, übernehmen wir den Rest: zuverlässig, freundlich und mit dem Blick dafür, dass es Ihnen gut geht.
